Allgemeine Geschäftsbedingungen für respivia e.U.
Stand: November 2025
§ 1 Allgemeines
§ 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen die zwischen respivia e.U. (in der Folge: „respivia") und einem Kunden oder Trainingsteilnehmer (in der Folge: „Kunde") abgeschlossenen werden:
- Für Unternehmensberatung (Consulting)
- Für Coachings (Einzel- oder Gruppenformate), Workshops oder Seminare
- Für Training von Mitarbeitern, inklusive der Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, wie z. B. Mystery Shoppings, Rollenspielen oder die Durchführung von Großgruppen-Workshops.
- Für die Beratung zu Vergütungsthemen von Dienstnehmern, inklusive der Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen bzw. Einführung und Installation von Vergütungs-Software-Tools.
Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. Angebot. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
§ 1.2 respivia kontrahiert ausschließlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weist Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die von den vorliegenden Bedingungen abweichen und von respivia nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden, zurück.
§ 1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
§ 1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
§ 1.5 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
§ 1.6 Das Zustandekommen eines Vertrages mit respivia richtet sich nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen; insbesondere kommt daher ein Vertrag mit respivia, durch Unterschrift des Kunden auf einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung von respivia, oder durch eine mündliche Zusage oder ein einfaches Mail des Kunden, zustande, wenn respivia diese Zustimmung des Kunden ausdrücklich annimmt.
Angebote von respivia sind bis vier Wochen nach deren Abgabe bindend.
§ 2 Umfang der Beauftragung / Stellvertretung
§ 2.1 Der Umfang einer konkreten Beauftragung wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
§ 2.2 respivia ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte (z. B. externe Trainer) erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch respivia selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen einem etwaigen Dritten und dem Kunden.
§ 2.3 Der Kunde verpflichtet sich, während, sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses, keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich respivia zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Kunde wird diese Personen oder Gesellschaften, insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Dienstleistungen beauftragen, die auch respivia anbietet (siehe §1).
§ 3 Mitteilungspflichten und Haftung
§ 3.1 Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches, Arbeiten erlauben.
§ 3.2 Der Kunde informiert respivia auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend.
§ 3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die im Zusammenhang mit dem Auftrag notwendigen Daten und Unterlagen unverzüglich und vollständig vorzulegen und respivia laufend von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für den jeweiligen Auftrag von Bedeutung sind.
§ 3.4 Der Kunde sorgt dafür, dass alle relevanten Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von respivia, von deren Tätigkeit informiert werden.
§ 4 Datenschutz und Verschwiegenheit
§ 4.1 respivia verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Kunden erhält.
§ 4.2 Weiters verpflichtet sich respivia, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Kunden, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
§ 4.3 respivia ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. respivia hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
§ 4.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
§ 4.5 respivia ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. respivia leistet dem Kunden Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
Sämtliche darüber hinausgehende Regelungen bzgl. Datenschutz und Datennutzung sind unter folgendem LINK: https://respivia.com/datenschutz ersichtlich.
§ 5 Sicherung der Unabhängigkeit
§ 5.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
§ 5.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und mögliche Mitarbeiter von respivia zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Kunden auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
§ 6 Berichterstattung / Berichtspflicht
§ 6.1 respivia verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter, dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Kunden Bericht zu erstatten.
§ 6.2 Der Kunde erhält nach Beendigung des jeweiligen Projektes in angemessener Zeit einen Schlussbericht bzw. einen Trainingsbericht, der auch mündlich, in Form einer Besprechung mit dem Kunden, erfolgen kann.
§ 6.3 respivia ist bei der Herstellung des vereinbarten Berichtes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. respivia ist dabei an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
§ 7 Schutz des geistigen Eigentums
§ 7.1 Die Urheberrechte an den von respivia und seinen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Trainingsunterlagen, Übungsvorlagen, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Software-Tools, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben immer bei respivia. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von respivia zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung oder Verbreitung des Werkes eine Haftung von respivia – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
§ 7.2 Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt respivia zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
§ 8 Gewährleistungen
§ 8.1 respivia ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an der eigenen Leistung zu beheben. respivia wird den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
§ 8.2 Dieser Anspruch des Kunden erlischt spätestens nach vier Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
§ 9 Haftung / Schadenersatz
§ 9.1 respivia haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle eines groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von respivia beigezogene Dritte zurückgehen.
§ 9.2 Schadenersatzansprüche des Kunden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
§ 9.3 Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von respivia zurückzuführen ist.
§ 9.4 Sofern respivia das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt respivia diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
§ 10 Honorare
§ 10.1 Nach Vollendung des jeweiligen Projektes erhält respivia ein Honorar gemäß der mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung zwischen respivia und dem Kunden. respivia ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch respivia sofort fällig.
§ 10.2 respivia wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
§ 10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, insbesondere KM-Geld (mind. 0,55€ pro KM) etc. sind vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
§ 10.4 Unterbleibt die Ausführung des Beratungsauftrages aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch respivia, so behält respivia den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das Projekt zu erwarten gewesen wäre, abzüglich der ersparten Aufwendungen, zu leisten.
§ 10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist respivia von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
§ 11 Elektronische Rechnungslegung
§ 11.1 respivia ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§ 12 Dauer des Vertrages
§ 12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des jeweiligen Projektes.
§ 12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen:
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät oder
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren von respivia weder Vorauszahlungen leistet noch vor der Erbringung der Leistung, eine taugliche Sicherheit leistet und diese schlechten Vermögensverhältnisse respivia bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
§ 13 Schlussbestimmungen
§ 13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
§ 13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis.
§ 13.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Kunden und respivia ist immer Innsbruck. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Kunden.
§ 13.4 Sofern in den Mitteilungen, Verträgen und Informationen von respivia nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche angegebenen Beträge exklusive der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu entrichtenden Steuern und Abgaben.
§ 13.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die den durch die unwirksame Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck weitestgehend erreicht und rechtswirksam ist.
§ 13.6 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
§ 13.7 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten" geltend gemacht werden.
Zur leichteren Lesbarkeit wurde in diesen AGB auf die Unterscheidung zwischen weiblicher und männlicher Schreibweise verzichtet und jeweils die männliche Form verwendet; das betreffende Wort bezieht sich jedoch immer auf beide Geschlechter.